Stimmrechtsaktien in der Schweiz – ein unterschätztes Gründerinstrument?

Neulich kam in unserem Burn Rate Podcast eine spannende Hörerfrage: „Ist es für Gründerinnen und Gründer in der Schweiz sinnvoll, Stimmrechtsaktien einzuführen?“
Eine juristisch-technische Frage, aber mit ziemlich grosser Relevanz für alle, die ihre Kontrolle über das eigene Unternehmen langfristig sichern wollen.

Das Schweizer Obligationenrecht (OR, Art. 693 ff.) erlaubt Stimmrechtsaktien ausdrücklich. Der Nennwert dieser Aktien darf höchstens ein Zehntel des Nennwerts der übrigen Aktien betragen. Dadurch entsteht eine Hebelwirkung: Mit einem vergleichsweise kleinen Kapitalanteil lässt sich eine grössere Stimmkraft sichern.
Konkret: Wenn Investoren Kapital bringen, können Gründerinnen und Gründer trotzdem ihre Stimmenmehrheit behalten, zumindest für eine gewisse Zeit.

Der Blick über den Teich

Spannend wird es, wenn man den internationalen Vergleich zieht. In den USA sind sogenannte Dual-Class Share Structures weit verbreitet. Firmen wie Google, Meta oder Airbnb haben Gründeraktien mit zehn-, zwanzig- oder sogar hundertfachem Stimmrecht pro Anteil.
Das bedeutet: Selbst wenn Gründer wirtschaftlich stark verwässert sind, behalten sie langfristig die Kontrolle über strategische Entscheidungen. Das ist ein wesentlicher Grund, warum viele US-Techunternehmen so stark von Gründerpersönlichkeiten geprägt bleiben.

Chancen und Grenzen in der Schweiz

Und hier liegt die Krux: Die Schweizer Regelung ist weniger flexibel. Die Hebelwirkung ist zwar vorhanden, aber begrenzt. Wer sehr schnell viel Kapital aufnehmen muss, verliert trotz Stimmrechtsaktien meist rasch die Mehrheit. Zudem mögen viele internationale Investoren diese Strukturen nicht unbedingt, weil sie ihre Governance- und Kontrollrechte einschränken.

Für Schweizer Gründer können Stimmrechtsaktien ein nützliches Werkzeug sein, um in frühen Phasen Entscheidungsfreiheit zu sichern. Aber sie sind kein Allheilmittel – spätestens bei großen Finanzierungsrunden relativiert sich der Vorteil.
Vielleicht wäre es an der Zeit, auch in der Schweiz über flexiblere Modelle nachzudenken. Denn die Frage, wie viel Mitsprache Gründer im eigenen Unternehmen behalten, ist nicht nur rechtlich, sondern auch kulturell und ökonomisch hoch relevant.

Was denkt ihr? Sollten wir in der Schweiz US-ähnliche Dual-Class Shares zulassen – oder würde das mehr Probleme schaffen als lösen?

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